Um den Zuschuss zu erhalten, muss sich der Preis in 2022 für Ihren Energieträger (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks) gegenüber dem Referenzpreis von 2021 mindestens verdoppelt haben.
Diese Differenz müssen Sie aber weiterhin selbst tragen. Erst der Betrag, der über diese Verdopplung hinaus geht, spielt für den Zuschuss eine Rolle. Von diesem Mehrbetrag werden 80% erstattet.